Manchmal arbeite ich besonders schnell. Beispielsweise wenn es darum geht, die Zahlenkolonnen des abgeschlossenen Jahres zu verarbeiten und dann ganz weit weg ad acta zu legen.
Deshalb ziehe ich immer in den ersten Tagen des Januar die Aktenordner des vergangenen Jahres raus, lasse meine Buchhaltungs-Datenbank ein paar Rechenoperationen ausführen und trage alle Zahlen zusammen die ich für die Steuererklärung brauche. Die habe ich auch komplett verfügbar, denn schließlich bin ich (wie die meisten kleineren Unternehmen) Ist-Veranlagt, ich brauche also die Umsätze, die sich wirklich im letzten Jahr auf dem Konto abgespielt haben.
Ich habe mich also bereits Anfang dieser Woche mit diesem Thema befasst, Zahlen zusammen gerechnet und aufgeschrieben. Eine Online-Einreichung
gibt es ja nach wie vor nicht, daher also auch dieses Jahr wieder Papier. Herausragend gut finde ich in diesem Kontext ja die
Online-Formulare der Finanzverwaltung. Viel JavaScript, aber solange es funktioniert eine super Sache.
Was mich aber auf die Palme bringt:
Für die Gewerbesteuererklärung gibt es bis dato noch keine Formulare.
Liebe Finanzverwaltung. Von mir als Unternehmer wird mindestens zweierlei erwartet: 1. Unternehmerische Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Umgang mit den steuerlich relevanten Daten und Fakten und 2. dass ich meine Steuererklärung bis März abgebe.
Ich erwarte im Gegenzug, dass mir insbesondere Punkt 2 auch ermöglicht wird. Und zwar nicht kurz vor knapp sondern so früh wie möglich, sobald ich die relevanten Zahlen zusammen habe.
Jetzt, zum Jahreswechsel, schließe ich das alte Jahr ab. Ich sortiere Belege um, rechne sowieso mit einigen Zahlen herum und habe den Kram dadurch bereits in der Hand. Ich möchte meine Steuererklärung gerne in diesem Zug mit machen und zeitnah erledigen. Ich habe nämlich im neuen Jahr auch anderes zu tun.
Das Formular ist eigentlich nur ein Formular. Man trägt da die interessanten Dinge erst ein. Es gibt keinen Grund, mit einem Formular-Design bis zum Jahreswechsel zu warten. Es wäre daher echt wünschenswert wenn die betreffenden Personen ihr geschätztes Hinterteil in Bewegung setzen würden und auch dieses Formular rechtzeitig mit allen andern Formularen zur Verfügung stellen würden.
In meinen Unterlagen habe ich gesehen, dass ich schon im letzten Jahr die Gewerbesteuer-Erklärung auf dem Formular des Vorjahres eingetragen habe, nachdem ich im Jahr davor nämlich irgendwann eine Mahnung wegen einer noch nicht eingereichten Gewerbesteuer-Erklärung erhalten habe.
Oder kann mir jemand nachvollziehbar erklären warum es so besonders gescheit ist, dieses Formular erst später zu veröffentlichen?