Vor Kurzem wurde Googles »MapMaker« vorgestellt. Damit möchte Google auch Karten von den Regionen, in denen entweder TeleAtlas keine akzeptablen Karten besitzt oder Google diese nicht kaufen wollte. Anders formuliert: Die Regionen, die bei Google-Maps momentan noch weiß sind.
Googles »MapMaker« ist dabei ein Prototyp einer vollständig von der Community erstellten, kommerziellen »Web 2.0«-Karte und damit auch ein Versuchsballon wie so etwas von der Allgemeinheit angenommen wird.
Seit Google-Mitarbeiter mit ihren StreetView-Fahrzeugen durch die Gegend gondeln ist es völlig naheliegend, dass die da auch GPS-Tracks sammeln. Zusammen mit den hochauflösenden Bildern lässt sich damit bequem von zu Hause aus ne verdammt detaillierte Karte erstellen. Momentan kombiniert Google diese beiden Verfahren nicht und lässt den Community-Karten-Editor nur auf spezielle, bisher unerfasste Regionen los. Aber es ist IMHO klar, dass der Punkt kommen wird, an dem Google keine Karten für die Industrieländer mehr von TeleAtlas kauft sondern selbst, vermutlich im Community-style, erstellt.
Das jetzt ist meiner Ansicht nach nur ein Testlauf ob das denn funktioniert.
Ich seh's kommen, dass Google-Karten bald unter Vorlage von StreetView-Daten von der Community gepflegt werden können. Wie Communities so sind, muss aber eine kritische Masse bereits eingetragen sein damit das ganze funktioniert.
Was bedeutet das jetzt für OpenStreetMap?
Gegen diese Google-Community kommt man meiner Meinung nach an, wenn man schneller alles wichtige drin habt. Denn Google kann nicht auf den bisherigen TeleAtlas-Karten operieren und diese von der Community verbessern lassen sondern fängt bei Null an. Oder hat intern schon angefangen, würde ich mal vermuten.
Was mich aber viel mehr stutzig macht, ist die rechtliche Lage der Google-Karten. Google lässt die Benutzer aufgrund von Sat- und Luftbildern eine Karte erstellen. Ich setze mal voraus, Google möchte uneingeschränkte Verwertungsrechte an den erstellten Karten, also z.B. auch Weiterveräußerungsrecht. Die Luftbilder, die ich so im Netz finde, enthalten in Ihren Bedingungen meist Klauseln, dass man kein Recht hat, abgeleitete Werke vollwertig und uneingeschränkt zu nutzen.
Auf der OSM-Mailingliste wurde vor kurzem schon die These aufgestellt, dass auf Basis eines Luftbilds erstellte Vektorkarten vermutlich genügend Schöpfungshöhe zugesprochen werden kann, so dass diese nicht mehr als direktes abgeleitetes Werk gelten. Das ist in Bezug auf Googles »MapMaker« die einzige Erklärung, wie ich mir das rechtlich Vorstellen kann.
Wenn das so wäre, würde das ganz neue Möglichkeiten für OpenStreetMap erschließen. Leider wird es schwer möglich sein, hier eine definitive Antwort zu erhalten.